Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geben Sie im entsprechenden Abschnitt alle Malerleistungen des betreffenden Jahres an. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei für das Jahr der Berücksichtigung maßgebend. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.
Seit 1. Januar 2009 können Sie 20% von max. 6.000 Euro der Malerkosten, also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die notwendigen Angaben sind in unserer Rechnung bereits enthalten.
Malerbetrieb Nico Behrens | OT Ostingersleben Keindorf 10 | 39343 Ingersleben
Unser Firmensitz liegt in der Nähe von Helmstedt, Haldensleben und Magdeburg